Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die AGB gelten für alle Verträge über Kursveranstaltungen zwischen „Das Potenzialtraining Brigitte Heusinger v. Waldegge“ (Anbieter) und den Kursteilnehmern (Teilnehmer).

(2) Der Teilnehmer erkennt mit Vertragsschluss diese AGB als allein gültige AGB in der Geschäftsbeziehung zum Anbieter an. Insbesondere finden eigene AGB des Teilnehmers für die Geschäftsbeziehung mit dem Anbieter, selbst bei anders lautender Klausel in den AGB des Teilnehmers, keine Verwendung.

§ 2 Vertragsschluss

Mit der Anmeldung zum Kurs ist noch kein Vertrag geschlossen und die Anmeldung noch nicht verbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit vollständiger Zahlung (Zahlungseingang) der Kursgebühr zustande. Eine Bestätigung erfolgt nicht. Sollte die Veranstaltung bereits belegt sein, wird der Teilnehmer informiert.

§ 3 Rücktritt vom Vertrag

(1) Ein Rücktritt ist bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn durch eine Erklärung in Textform per EMail, Fax oder Post anzuzeigen. In diesem Fall wird die bereits gezahlte Kursgebühr, bis auf eine Aufwandspauschale von 20 EUR, zurückgezahlt.

(2) Sollte der Teilnehmer nicht am Kurs teilnehmen können, kann er eine Ersatzperson benennen.

§ 4 Durchführung / Ausfall der Veranstaltung

(1) Der Anbieter behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder Krankheit der/des Kursleiters die Veranstaltung ausfallen zu lassen. In diesem Fall wird der Teilnehmer umgehend informiert und die gezahlte Kursgebühr vollständig erstattet.

(2) Der Anbieter behält sich das Recht vor die Veranstaltung durch andere qualifizierte Kursleiter als die bekannt gemachten Kursleiter durchführen zu lassen. Ein Recht zum Rücktritt entsteht dadurch für den Teilnehmer nicht.

§ 5 Haftung

(1) Der Anbieter haftet nicht für Schäden der Teilnehmer, dies gilt auch bei Ausfall einer Veranstaltung aus Gründen des § 4. Ausgenommen davon sind Schadenersatzansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und die Haftung für sonstige Schäden, soweit sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Sinne des Absatzes 1 haftet der Anbieter nur auf vertragstypisch, vorhersehbare Schäden, wenn diese einfach fahrlässig verursacht wurden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung von Leben, Körpers oder Gesundheit.

(3) Wesentliche Vertragspflichten im Sinne des Absatzes 1 sind die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.

(4) Die Einschränkungen der Abs 1 und 2 gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

§6 Schlussbestimmungen

Sollte der Vertrag in einzelnen Punkten oder Klauseln rechtlich unwirksam sein, so bleibt er im Übrigen verbindlich. Die unwirksamen Teile werden durch wirksame Regelungen ersetzt, die dem zwischen den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommen.

 

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AGB_Das_Potenzialtraining.pdf (22,4 KiB)

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